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Neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

Zur Vermittlung kann sich bei Streitigkeiten an die Steuerberaterkammern Nürnberg, auf deren Homepage im Impressum verlinkt wird, gewandt werden.

Nürnberg, den 01.02.2017